Höhe der Förderungen
Für Kfz-Zulassungen nach dem 03.06.2020 erweiterte die Bundesregierung ihr Förderprogramm um eine Innovationsprämie. So verdoppelt sich die Summe der staatlichen Förderung.
Die Innovationsprämie wurde zunächst bis 31.12.2021 befristet, mittlerweile vom Bund bis 2025 verlängert. Bis zum 31.12.2022 soll die Innovationsprämie unverändert weitergeführt werden, um so die Anschaffung elektrischer Pkw attraktiver zu machen.
Ab dem 01.01.2023 soll dann wieder der einfache Bundesanteil am Umweltbonus gelten. Außerdem müssen die berechtigten Fahrzeuge ab dem 01.08.2023 eine Mindestreichweite von 80 km vorweisen. Die Höhe richtet sich nach Modell und Listenpreis. Näheres dazu findest du auf der BAFA-Seite*

Förderungen für Gebrauchte
Gebrauchte Elektroautos, die nicht älter als 12 Monate sind, werden mit 5.000 Euro gefördert, gebrauchte Plug-in-Hybride mit 3.750 Euro. Die Fahrzeuge dürfen allerdings nicht mehr als 15.000 Kilometer gelaufen sein. Auch gebrauchte Elektroautos die in der Vergangenheit bereits eine BAFA-Förderung erhalten haben fallen aus dem Programm raus.
Aufgrund des Wertverlusts werden 80 % des Listenpreises des Neuwagens angesetzt (brutto, inklusive Sonderausstattung und ohne Berücksichtigung von Preisnachlässen)
Bei der Zweitzulassung muss unbedingt ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs und eine Erklärung über die Laufleistung des Fahrzeugs (max. 15.000 km) zum Kaufzeitpunkt mit dem Antrag hochgeladen werden.
Ob das gewünschte Fahrzeug förderfähig ist, kannst du hier prüfen.
HINWEIS: Beim Kauf eines Elektrofahrzeugs, muss das Fahrzeug mindestens sechs Monate auf die Antragstellende Person in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen sein.

Kombination von Förderungen
Neben den Förderungen wie Umweltbonus und Innovationsprämie kann man noch mehr Vorteile für sich nutzen. Denn auch steuerlich werden Elektroautos bevorzugt. Für neu zugelassene batterieelektrische Fahrzeuge ist für acht Jahre erst mal keine Kfz Steuer fällig. Dieses Gesetz gilt bis 31.12.2030. Bei einem Verkauf des Fahrzeuges, profitiert der neue Halter von dem Steuervorteil. Die Steuerbefreiung geht dann für den verbleibenden Zeitraum an ihn über.
Für Elektro-Dienstwagen, die mehr als zur Hälfte dienstlich genutzt werden und einen Bruttolistenpreis von 60.000 Euro nicht überschreiten, werden seit dem 01.07.2020 monatlich nur noch mit 0,25 %% des Bruttopreises für die Privatnutzung besteuert.
Durch das E-Kennzeichen kannst du auch Geld sparen. Batterieelektrische Autos sowie Plug-In-Hybride mit elektrischen Reichweiten von mindestens 40 Kilometern, oder einem CO2- Ausstoß der 50 g/km nicht überschreitet, können ein E-Kennzeichen bekommen. Damit kann in vielen Städten öffentlich kostenlos geparkt werden. Das laden an öffentlichen Säulen setzt zudem oftmals ein E-Kennzeichen voraus.

So beantragst du die Förderungen
Fahrzeugdaten können bei Anträgen auf Förderungen mittlerweile automatisch ausgetauscht werden. Der Antragssteller muss nur noch die Fahrzeugidentifikationsnummer angeben und dem Datenaustausch zustimmen. Nachdem der Antrag abgeschickt wurde, werden beim Kraftfahrt-Bundesamt automatisch alle weiteren Daten angefordert. Dadurch ist ein Hochladen des Fahrzeugbriefs nicht mehr notwendig. Der nächste Schritt ist das Ausdrucken und anschließende Unterschreiben der „Erklärung der wahrheitsgemäßen Angaben“. Diese muss dann auf das online Portal hochgeladen werden.
Du erhältst eine Bestätigungsmail mit Zugangsnummer und Link zum Antrag.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet dir auf deren Homepage eine Liste der aktuell Förderfähigen Elektrofahrzeuge
HINWEIS: Keine Rechnungskorrekturen mehr ab dem 01.06.2021. Das Basismodell und der Herstelleranteil am Umweltbonus müssen eindeutig hervorgehen, um deinen Antrag bewilligt zu bekommen. Auch kann ein Antrag auf Förderung erst nach der Zulassung gestellt werden.
Um die Energiewende und damit den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter voranzutreiben, stellt der Bund dir weitere Zuschüsse und Vergünstigungen zur Verfügung.

Um die Energiewende und damit den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland weiter voranzutreiben, stellt der Bund dir weitere Zuschüsse und Vergünstigungen zur Verfügung.